Mietertipps von A bis Z
TIERHALTUNG darf nicht zum Problem für die Nachbarn und Anrainer werden. Hunde, die den Gehsteig, den Zaun oder das Nachbargrundstück verunreinigen, sorgen nicht nur für Ärger. Der Tierhalter macht sich außerdem strafbar. Halten Sie sich auch unbedingt an die Beißkorb- und Leinenpflicht auf der Straße.
AUTOMOTOREN im Winter nicht am Stand warmlaufen lassen! Die Unsitte, das Auto zu starten und danach erst das Eis von den Scheiben zu kratzen, ist leider noch sehr stark verbreitet. Diese Maßnahme schont nicht etwa Ihren Motor, sie belästigt nur die Umwelt. Wie auch die Autofahrer - Clubs immer wieder schreiben, können Sie die Fahrt ruhig gleich antreten, ohne dem Motor Schaden zuzufügen.
BAULICHE MASSNAHMEN in Ihrem Wohnobjekt (sowohl Wohnung als auch Reihenhaus mit Garten) bedürfen immer der Zustimmung durch die WBV-GÖD. Das heißt, es ist in jedem Fall ein schriftliches Ansuchen an die Genossenschaft zu richten. Dies gilt auch für scheinbar nicht gravierende Maßnahmen wie die Errichtung eines Vorgartenzauns, Aufstellung eines Gartengrills, eines Schwedenwindfangs etc. Es bedürfen viele Baumaßnahmen einer behördlichen Bewilligung durch die Baubehörde. Sie erhalten mit unserer Antwort auf Ihr Ansuchen auch die entsprechende Information, ob eine baubehördliche Bewilligung eingeholt werden muss.
BAUMATERIAL und anfallender Bauschutt sind ordnungsgemäß zu lagern. Die Lagerzeit ist so kurz wie möglich zu halten, um keine ungebührliche Belästigung der Anrainer herbeizuführen.
In die grünen Tonnen gehören lediglich Bioabfälle. Weder Hausmüll noch Speisereste oder Bauschutt sind für diese Container bestimmt. Biotonnen, die auf öffentlichen Plätzen stehen, dürfen zum Befüllen mit Bio - Abfällen nur kurzfristig ausgeliehen werden. Sie gehören nicht in den eigenen Garten.
GARTENPFLEGE wird für manche Gartenbesitzer zu einem unvorhergesehenen Problem. Man kommt zu Besuch in einen wunderschönen, gepflegten Garten. Man ist ganz begeistert von den Blumenrabatten, von diesem und jenem schönen Detail. Auf diese Art entsteht der lebhafte Wunsch, den eigenen Garten ebenso zu gestalten. Das tut man - aber man hat nicht mit der Pflegeintensität gerechnet. Und auf einmal - schon im Lauf eines einzigen Sommers -sind überall die Spuren der mangelhaften Pflege zu entdecken. Bevor Sie Ihren Garten anlegen, müssen Sie sich daher schon entscheiden: Sind Sie ein begeisterter Hobbygärtner, für den die Gartenarbeit ein Vergnügen bedeutet? Dann können Sie Ihren eigenen Garten zu einem vielbewunderten Schmuckkasterl machen. Sind Sie das nicht und außerdem noch ungeübt in der Pflege, so empfiehlt sich ein Garten mit pflegeleichten Gewächsen. Allerdings gibt es innerhalb der Siedlung auch einige Regeln, die Sie einhalten müssen. Niemand darf seinen Garten verwildern lassen Außerdem ist ausdrücklich untersagt ihn als Abstellfläche für Gerümpel zu verwenden. Nicht nur, dass man sich damit den berechtigten Unwillen seiner Gartennachbarn zuzöge, man käme auch mit der Gartenordnung in Konflikt. Zum Glück stoßen diese Bestimmungen auf keine Schwierigkeiten. Unsere Gartenbenützer hegen und pflegen ihre Gärten in den meisten Fällen mustergültig. Probleme gibt es hie und da mit dem Strauchschnitt. Viele Gartenbesitzer lassen das Grün der Sträucher mehr in die Höhe schießen als erlaubt ist. Die Gartenordnung setzt die erlaubte Strauchhöhe mit zwei Metern an. Diese Bestimmung muss im Interesse der Nachbarn eingehalten werden. Allzu hohe Sträucher können den Sonneneinfall im Nachbargarten behindern. Sträucher, die in öffentliche Wege hineinwachsen, weil sie zu knapp an der Grundgrenze gesetzt wurden, müssen ebenfalls zurückgeschnitten werden, um Passanten nicht zu behindern.
GASTHERMEN sind stets mit der notwendigen Vorsicht zu behandeln. Für die Ableitung der Abgase müssen Zuluft und Entlüftung ständig einwandfrei funktionieren. DIE BAUSEITS BESTEHENDEN ZULUFTÖFFNUNGEN, BEISPIELSWEISE DIE KELLERFENSTER DÜRFEN DAHER NICHT VERSCHLOSSEN WERDEN.
Dadurch wird ein ordnungsgemäßer, gefahrloser Betrieb der Thermen ermöglicht. Auf die konstante ungehinderte Zufuhr von Frischluft ist vor allem bei nachträglichem Einbau von Wärmeschutzfenstern zu achten!
Die jährliche Wartung obliegt den Mietern und die Wartungsintervalle sind einzuhalten.
Bei allfälligen Abdichtungsmaßnahmen dürfen die bauseitige vorgesehenen Zuluftöffnungen, z.b. in Kllerfenstern, nicht verschlossen werden. Zuluft und Entlüftung müssen neben der Abgasführung einwandfrei funktionieren, um einen ordnungsgemäßen und gefahrlosen Betrieb der Thermen zu ermöglichen.
GEGENSTÄNDE wie Räder, Schachteln, Spielzeug, Möbelstücke und ausrangierte sperrige Geräte dürfen nicht an allgemein zugänglichen Stellen wie Hauseingängen, Stiegenhäusern, Dachböden oder Kellerräumen abgestellt werden. Das stellt eine Verletzung der Hausordnung und der feuerpolizeilichen Vorschriften dar.
Diese sind auch in den Garagen nicht erlaubt.
GRILLEN IM GARTEN wird immer beliebter. Vergessen Sie aber nicht, dass der Rauch und die Gerüche vom Grillen in die Nachbargärten und durch die offenen Fenster in die Häuser dringen. Suchen Sie daher vor einer Grill - Party das Einvernehmen mit Ihren Nachbarn, um keine Verstimmungen heraufzubeschwören
LÄRMERREGUNG bitte vermeiden, sie geht meist Hand in Hand mit der Erregung von Ärger in der Nachbarschaft. Die Klagen über laute Musik aus Radios, Kassettenrekordern und anderen Musikgeräten nehmen zu. Bitte genießen Sie daher Ihre Musik immer in Zimmerlautstärke! Wenn Sie ein Fest planen, bei dem es laut und lustig zugehen soll, holen Sie vorher unbedingt das Einverständnis der betroffenen Anrainer ein. Aber nicht nur der unmittelbaren Nachbarn! Der Schall dringt bekanntlich sehr weit. Beachten Sie die Mittagsruhe von 12 bis 14 Uhr und halten Sie spielende Kinder und bellende Hunde in dieser Zeit von den Fenstern der Nachbarn fern. Achten Sie auch auf die Einhaltung der Nachtruhe.
Die Regensinkkästen (das sind die Verbindungsteile zwischen Regenablaufrohr und Kanaleinmündung) sind in regelmäßigen Abständen zu reinigen. Das dort angesammelte Laub, Lärchen-, Tannen- und Föhrennadeln und diverse andere Rückstände sind zu entfernen, weil sie den Ablauf verstopfen. In diesem Fall kann es vorkommen, dass Regenwasser austritt und durch die Kellermauer in den Keller gelangt. Das hat nicht nur eine Überschwemmung des Kellers, sondern auch eine Schädigung des Mauerwerks zur Folge.
VORSICHT BEIM BETRIEB VON GASTHERMEN
Bei allfälligen Abdichtungsmaßnahmen dürfen die bauseitig vorgesehenen Zuluftöffnungen, z. B. in Kellerfenstern, nicht verschlossen werden. Zuluft und Entlüftung müssen neben der Abgasführung einwandfrei funktionieren, um einen ordnungsgemäßen und gefahrlosen Betrieb der Thermen zu ermöglichen.
Aufgrund dieses Gesetzes sind die Hausverwaltungen verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die Dichtheit der Wasserentnahmeanlagen zu überprüfen. Um diese Überprüfung zu vereinfachen, ersuchen wir die Bewohner, selbst darauf zu achten, dass alle Wasserentnahmestellen in ihrem Wohnbereich dicht sind.
WASSERHÄHNE, allen voran Haupthähne, an denen lange Zeit nicht gedreht wird, setzen im Laufe der Zeit Rückstände an. Diese Ablagerungen blockieren dann den Hahn. Drehen Sie daher Ihren Hauptwasserhahn in regelmäßigen Abständen auf und zu, dann bleibt er voll funktionsfähig.
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