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GASTHERMEN GASTHERMEN sind stets mit der notwendigen Vorsicht zu behandeln. Für die Ableitung der Abgase müssen Zuluft und Entlüftung ständig einwandfrei funktionieren. Die jährliche Wartung obliegt den Mietern und die Wartungsintervalle sind einzuhalten. Bei allfälligen Abdichtungsmaßnahmen dürfen die bauseitige vorgesehenen Zuluftöffnungen, z.b. in Kllerfenstern, nicht verschlossen werden. Zuluft und Entlüftung müssen neben der Abgasführung einwandfrei funktionieren, um einen ordnungsgemäßen und gefahrlosen Betrieb der Thermen zu ermöglichen. |