GASTHERMEN

GASTHERMEN sind stets mit der notwendigen Vorsicht zu behandeln. Für die Ableitung der Abgase müssen Zuluft und Entlüftung ständig einwandfrei funktionieren.
DIE BAUSEITS BESTEHENDEN ZULUFTÖFFNUNGEN, BEISPIELSWEISE DIE KELLERFENSTER DÜRFEN DAHER NICHT VERSCHLOSSEN WERDEN.

Dadurch wird ein ordnungsgemäßer, gefahrloser Betrieb der Thermen ermöglicht. Auf die konstante ungehinderte Zufuhr von Frischluft ist vor allem bei nachträglichem Einbau von Wärmeschutzfenstern zu achten!

Die jährliche Wartung obliegt den Mietern und die Wartungsintervalle sind einzuhalten.

Bei allfälligen Abdichtungsmaßnahmen dürfen die bauseitige vorgesehenen Zuluftöffnungen, z.b. in Kllerfenstern, nicht verschlossen werden. Zuluft und Entlüftung müssen neben der Abgasführung einwandfrei funktionieren, um einen ordnungsgemäßen und gefahrlosen Betrieb der Thermen zu ermöglichen.